Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fachabteilung. Die Kontaktadressen der einzelnen Fachabteilungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass ein telefonisches Durchkommen aufgrund der laufenden Sprechstunden unter Umständen etwas Geduld erfordert.
Alternativ können Sie die jeweiligen Sekretariate gerne per E-Mail kontaktieren. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Handelt es sich bei Ihnen um ein unaufschiebbares Problem bzw. einen Notfall, stellen Sie sich bitte in der Zentral Notaufnahme unseres Hauses vor.
Als gesetzlich versicherter Patient benötigen Sie je nach geplanter Untersuchung/Behandlung einen Einweisungs- oder Überweisungsschein.
Welches Dokument bei Ihrer Untersuchung/Behandlung erforderlich ist, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung über das jeweilige Sekretariat.
Wir erfüllen als zugelassenes Krankenhaus nach § 108 KHG einen Versorgungsauftrag. Aus diesem Grund ist für unsere Patienten, die ihren festen Wohnsitz in Berlin haben, in der Regel keine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse notwendig. Sollten wir im Einzelfall für Ihre Behandlung doch eine Kostenübernahmeerklärung bzw. eine Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes benötigen, informieren wir Sie entsprechend. Bei einem Wohnsitz außerhalb von Berlin legen Sie uns bitte die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vor.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Direktabrechnung mit Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen durchführen. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine Krankenhausrechnung, welche Sie an die private Krankenversicherung, Beihilfe, sonstige Kostenträger zur Erstattung weiterleiten können. Unabhängig von einer Kostenerstattung durch einen der vorgenannten Kostenträger besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich mit Ihnen als Patient, so dass die Behandlungskosten auch von Ihnen selbst und in voller Höhe zu begleichen sind. Bitte bringen Sie zur Aufnahme Ihren Personalausweis bzw. Identifikationsnachweis ggf. mit Meldebestätigung und zusätzlich (falls vorhanden) Ihre PKV-Versicherungskarte mit.
Sie werden am Vortag Ihrer geplanten Operation zwischen 16 und 18 Uhr telefonisch informiert, zu welcher Zeit und auf welcher Station Sie sich im Krankenhaus einfinden sollen.
In medizinischen Einzelfällen kann es durchaus notwendig und sinnvoll sein, dass die Aufnahme mit einer Begleitperson erfolgt. Die Versicherungen übernehmen das jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen.
Bitte sprechen Sie dazu Ihren behandelnden Arzt an und nehmen Sie ggf. auch im Vorfeld Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Bitte beachten Sie, dass die Mitaufnahme einer medizinisch nicht dringend notwendigen Begleitperson immer zu Ihren Lasten geht und auch nur erfolgen kann, wenn in unserem Krankenhaus eine entsprechende Zimmerverfügbarkeit vorliegt.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fachabteilung. Die Kontaktadressen der einzelnen Fachabteilungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass ein telefonisches Durchkommen aufgrund der laufenden Sprechstunden unter Umständen etwas Geduld erfordert.
Alternativ können Sie die jeweiligen Sekretariate gerne per E-Mail kontaktieren. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Handelt es sich bei Ihnen um ein unaufschiebbares Problem bzw. einen Notfall, stellen Sie sich bitte in der Zentral Notaufnahme unseres Hauses vor.
Als gesetzlich versicherter Patient benötigen Sie je nach geplanter Untersuchung/Behandlung einen Einweisungs- oder Überweisungsschein.
Welches Dokument bei Ihrer Untersuchung/Behandlung erforderlich ist, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung über das jeweilige Sekretariat.
Wir erfüllen als zugelassenes Krankenhaus nach § 108 KHG einen Versorgungsauftrag. Aus diesem Grund ist für unsere Patienten, die ihren festen Wohnsitz in Berlin haben, in der Regel keine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse notwendig. Sollten wir im Einzelfall für Ihre Behandlung doch eine Kostenübernahmeerklärung bzw. eine Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes benötigen, informieren wir Sie entsprechend. Bei einem Wohnsitz außerhalb von Berlin legen Sie uns bitte die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse vor.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Direktabrechnung mit Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen durchführen. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine Krankenhausrechnung, welche Sie an die private Krankenversicherung, Beihilfe, sonstige Kostenträger zur Erstattung weiterleiten können. Unabhängig von einer Kostenerstattung durch einen der vorgenannten Kostenträger besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich mit Ihnen als Patient, so dass die Behandlungskosten auch von Ihnen selbst und in voller Höhe zu begleichen sind. Bitte bringen Sie zur Aufnahme Ihren Personalausweis bzw. Identifikationsnachweis ggf. mit Meldebestätigung und zusätzlich (falls vorhanden) Ihre PKV-Versicherungskarte mit.
Sie werden am Vortag Ihrer geplanten Operation zwischen 16 und 18 Uhr telefonisch informiert, zu welcher Zeit und auf welcher Station Sie sich im Krankenhaus einfinden sollen.
In medizinischen Einzelfällen kann es durchaus notwendig und sinnvoll sein, dass die Aufnahme mit einer Begleitperson erfolgt. Die Versicherungen übernehmen das jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen.
Bitte sprechen Sie dazu Ihren behandelnden Arzt an und nehmen Sie ggf. auch im Vorfeld Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Bitte beachten Sie, dass die Mitaufnahme einer medizinisch nicht dringend notwendigen Begleitperson immer zu Ihren Lasten geht und auch nur erfolgen kann, wenn in unserem Krankenhaus eine entsprechende Zimmerverfügbarkeit vorliegt.