Ausstellung einer
ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder Überweisungsschein zur Ernährungsberatung durch ihren Haus- oder Facharzt.
Kontaktaufnahme zu uns:
hier
Teilen Sie uns ihr Beratungsanliegen mit und wir informieren Sie über
den organisatorischen Ablauf der Ernährungsberatung.
Kontaktaufnahme zu Ihrer Krankenkasse
Für die Beantragung der Kostenerstattung reichen Sie die Notwendigkeitsbescheinigung gemeinsam mit dem von uns ausgestellten Kostenvoranschlag und einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Kasse ein.
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